EU-Gewährleistung
Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung
Für die bei uns gekauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die gesetzliche Gewährleistung schützt Verbraucher, wenn die gekaufte Ware bei Übergabe nicht die vereinbarte oder gesetzlich vorausgesetzte Beschaffenheit aufweist. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
Besonderheiten bei lebenden Pflanzen
Bei Orchideen und anderen lebenden Pflanzen bedeutet die gesetzliche Gewährleistung nicht, dass die Pflanze für einen Zeitraum von zwei Jahren gesund bleiben, blühen oder weiterwachsen muss. Pflanzen sind lebende Naturprodukte und entwickeln sich nach der Übergabe abhängig von zahlreichen äußeren Einflüssen, insbesondere Standort, Temperatur, Licht, Wasserversorgung, Luftfeuchtigkeit, Düngung, Schädlingsbefall und sonstiger Pflege. Gewährleistungsansprüche bestehen daher insbesondere bei Mängeln, die bereits bei Übergabe der Pflanze vorhanden waren. Veränderungen oder Schäden, die erst nach der Übergabe aufgrund natürlicher Entwicklung, ungeeigneter Standortbedingungen, unsachgemäßer Pflege oder anderer nachträglicher Einwirkungen entstehen, stellen grundsätzlich keinen Sachmangel bei Übergabe dar. Bei Fragen oder einer Reklamation bitte selbstverständlich per E-Mail an uns wenden.